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Grundlagen der Krypto-Steuer in Deutschland
In Deutschland werden Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Assets steuerlich als private Wirtschaftsgüter eingestuft. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen unter die Einkommensteuer fallen können.
Die wichtigsten Grundlagen zur Krypto-Besteuerung:
✅ Privater Handel mit Kryptowährungen wird als Spekulationsgeschäft behandelt.
✅ Langfristiger Besitz kann zu steuerfreien Gewinnen führen.
✅ Verschiedene Krypto-Aktivitäten (z. B. Staking, Mining, Lending) unterliegen unterschiedlichen Steuerregeln.
✅ Steuerpflichtige müssen ihre Transaktionen genau dokumentieren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert den Kryptomarkt, aber die Steuerpflicht liegt bei den Bürgern. Das bedeutet, dass Anleger in Deutschland selbst verantwortlich sind, ihre Krypto-Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Wer dies versäumt, riskiert Strafen vom Finanzamt.
Da die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen komplex ist, lohnt es sich, die Regeln genau zu kennen. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, wann Gewinne steuerfrei sind und wann Steuern gezahlt werden müssen.
Wann sind Gewinne steuerfrei und wann nicht?
Nicht alle Gewinne aus Kryptowährungen müssen in Deutschland versteuert werden. Es gibt klare Regeln, wann eine Steuerpflicht besteht und wann nicht. Hier sind die wichtigsten Faktoren:
1. Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist
✅ Steuerfrei: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen kauft und mindestens ein Jahr lang hält, kann die Gewinne steuerfrei verkaufen.
❌ Steuerpflichtig: Werden Kryptowährungen innerhalb von weniger als 12 Monaten verkauft, fällt die Einkommensteuer auf die Gewinne an.
Beispiel:
- Kauf von 1 BTC im Januar 2023 für 20.000 €
- Verkauf im Februar 2024 für 40.000 € → steuerfrei
- Verkauf im Dezember 2023 für 40.000 € → steuerpflichtig
2. Steuergrenze für kurzfristige Gewinne
Falls Bitcoin oder andere Kryptowährungen innerhalb von weniger als einem Jahr verkauft werden, gibt es eine Freigrenze von 600 € pro Jahr:
✅ Gewinne bis 600 € → steuerfrei
❌ Gewinne über 600 € → gesamte Summe steuerpflichtig
Beispiel:
- Gewinn von 590 € aus Krypto-Handel → keine Steuer
- Gewinn von 650 € aus Krypto-Handel → gesamte 650 € werden besteuert (nicht nur die 50 € über der Grenze!)
3. Besteuerung beim Tausch von Kryptowährungen
Das Tauschen einer Kryptowährung gegen eine andere (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt. Das bedeutet:
- Wenn der ursprüngliche Kaufpreis niedriger war als der Wert beim Tausch, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn.
Beispiel:
- Kauf von 1 ETH für 1.000 €
- Späterer Tausch von 1 ETH gegen 0,05 BTC (zum Wert von 1.500 €) → 500 € steuerpflichtiger Gewinn, wenn unter einem Jahr gehalten
4. NFTs und Steuerpflicht
NFTs (Non-Fungible Tokens) werden ähnlich wie Kryptowährungen behandelt. Wenn ein NFT innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft wird, ist die Einkommensteuer fällig.
5. Mining & Airdrops: Wann fallen Steuern an?
- Mining-Erträge werden als Einkommen aus Gewerbebetrieb betrachtet und unterliegen der Einkommensteuer + Gewerbesteuer.
- Airdrops (kostenlose Krypto-Token) sind steuerpflichtig, wenn sie aktiv beansprucht wurden.
Im nächsten Abschnitt gehen wir auf die Besteuerung von Staking, Lending und DeFi-Erträgen ein.
Besteuerung von Staking, Lending und DeFi-Erträgen
Neben dem klassischen Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gibt es auch andere Möglichkeiten, mit Krypto passives Einkommen zu generieren. Doch wie werden Staking, Lending und DeFi-Erträge in Deutschland besteuert? Hier sind die wichtigsten Regelungen:
1. Staking: Wann fallen Steuern an?
Beim Staking werden Kryptowährungen wie Ethereum (ETH), Cardano (ADA) oder Polkadot (DOT) in einem Netzwerk hinterlegt, um Transaktionen zu validieren. Dafür erhält man Belohnungen in Form neuer Coins.
Steuerliche Behandlung:
✅ Falls die Staking-Belohnungen unter 256 € pro Jahr bleiben → steuerfrei
❌ Über 256 € → steuerpflichtiges Einkommen
📌 Haltefrist verlängert sich
- Bei gestakten Coins beträgt die steuerfreie Haltefrist nicht 1 Jahr, sondern 10 Jahre. Das bedeutet:
- ETH nach Staking für 5 Jahre verkaufen → steuerpflichtig
- ETH nach 11 Jahren verkaufen → steuerfrei
2. Lending: Zinsen aus Krypto-Verleih sind steuerpflichtig
Beim Lending verleiht man Kryptowährungen gegen Zinsen an andere Nutzer oder Plattformen wie Aave, Compound oder Binance Earn.
Steuerliche Behandlung:
✅ Zinserträge unter 256 € pro Jahr → steuerfrei
❌ Über 256 € → als Kapitalerträge steuerpflichtig (ähnlich wie Zinsen auf einem Sparkonto)
📌 Haltefrist von 10 Jahren
- Genau wie beim Staking verlängert sich die steuerfreie Haltefrist auf 10 Jahre, wenn die Coins verliehen wurden.
3. Liquidity Mining & Yield Farming
Bei Liquidity Mining und Yield Farming stellen Nutzer Kapital in Liquiditätspools bereit und erhalten dafür Belohnungen.
Steuerliche Behandlung:
- Falls die Belohnung als neue Coins ausgezahlt wird → Einkommensteuer fällig
- Falls die Belohnung durch eine Gebühr auf den Handel im Pool generiert wird → unterliegt der Kapitalertragsteuer (25%)
Beispiel:
- Man stellt USDC und ETH in einen Uniswap-Pool und erhält als Belohnung UNI-Token → Einkommensteuer auf die UNI-Token.
- Man verdient passiv an den Swap-Gebühren im Pool → Kapitalertragsteuer auf den Gewinn.
4. DeFi-Erträge aus Liquidity Pools
Immer mehr Anleger nutzen dezentrale Finanzdienstleistungen (DeFi), um Krypto-Vermögen zu vermehren. Dabei entstehen jedoch steuerpflichtige Einkünfte:
Steuerliche Behandlung:
- Swaps (Tausch von Coins) sind steuerpflichtige Verkäufe
- Belohnungen aus Farming und Mining werden als Einkommen besteuert
- Stablecoin-Zinsen (z. B. USDC-Lending) unterliegen der Kapitalertragsteuer
📌 Freigrenze von 600 € für kurzfristige Gewinne beachten!
5. Airdrops & Hard Forks – Steuerfrei oder nicht?
- Airdrops (kostenlose Krypto-Geschenke) sind steuerpflichtig, wenn der Nutzer sie aktiv beanspruchen muss.
- Hard Forks (neue Coins durch Blockchain-Spaltung) sind in Deutschland steuerfrei, da der Nutzer sie nicht selbst erhält, sondern automatisch bekommt.
Fazit: DeFi- und Staking-Gewinne genau dokumentieren!
Da die deutsche Steuerbehörde strenge Regeln für Krypto-Einnahmen hat, sollten alle DeFi-, Staking- und Lending-Erträge genau dokumentiert werden. Besonders wichtig:
📌 Haltefrist von 10 Jahren beachten
📌 Einnahmen aus Lending und Staking separat in der Steuererklärung angeben
📌 Krypto-Steuersoftware nutzen (z. B. CoinTracking, Accointing oder Koinly)
Wie berechnet man die Krypto-Steuer?
Das deutsche Steuerrecht verlangt eine genaue Dokumentation und Berechnung aller Krypto-Transaktionen. Da Kryptowährungen als private Wirtschaftsgüter gelten, müssen Gewinne und Verluste entsprechend der FiFo-Methode (First In, First Out) berechnet werden.
Hier sind die wichtigsten Schritte zur Berechnung der Krypto-Steuer:
1. Die FiFo-Methode (First In, First Out)
Das Finanzamt verwendet das FiFo-Prinzip, um die Haltedauer und den steuerpflichtigen Gewinn zu berechnen. Das bedeutet:
👉 Die zuerst gekauften Coins werden beim Verkauf als erstes veräußert.
Beispiel für FiFo-Berechnung:
- 01.01.2023: Kauf von 0,5 BTC für 10.000 €
- 01.06.2023: Kauf von 0,5 BTC für 15.000 €
- 01.01.2024: Verkauf von 0,5 BTC für 20.000 €
📌 Da die zuerst gekauften 0,5 BTC (10.000 €) verkauft wurden, beträgt der steuerpflichtige Gewinn:
20.000 € (Verkauf) – 10.000 € (Kauf) = 10.000 € Gewinn → steuerpflichtig!
Falls der Verkauf nach 1 Jahr Haltefrist erfolgt wäre, wäre der Gewinn steuerfrei.
2. Berechnung für DeFi- und Staking-Einnahmen
✅ Staking- und Lending-Belohnungen unter 256 € → steuerfrei
✅ Kapitalerträge aus Lending (Zinsen) → 25 % Kapitalertragsteuer
✅ Liquidity Mining-Gewinne → Einkommensteuer nach persönlichem Steuersatz
Beispiel für Krypto-Zinseinnahmen:
- Lending-Einnahmen: 400 € aus USDC-Zinsen
- Steuerfreie Grenze: 256 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 144 € → 25 % Kapitalertragsteuer
💡 Tipp: Die Steuerlast kann reduziert werden, indem Gewinne in Jahren mit niedrigem Einkommen realisiert werden.
3. Steuerberechnung für den Krypto-Handel
Falls innerhalb eines Jahres Gewinne erzielt wurden, gilt:
- Gewinne unter 600 € pro Jahr → steuerfrei
- Gewinne über 600 € → gesamte Summe steuerpflichtig
- Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden
Beispiel für Steuerpflicht:
- Kauf von 1 ETH für 2.000 €
- Verkauf nach 6 Monaten für 3.000 €
- Gewinn: 1.000 € (über der 600 €-Freigrenze → steuerpflichtig!)
Falls jedoch im gleichen Jahr ein Verlust von -500 € aus einem Bitcoin-Verkauf besteht, kann der Gewinn verrechnet werden:
📌 Steuerpflichtiger Betrag: 1.000 € – 500 € = 500 € → unter 600 € → steuerfrei!
4. Welche Steuer-Tools helfen bei der Berechnung?
Da die Berechnung kompliziert sein kann, nutzen viele deutsche Anleger automatisierte Steuer-Software:
✅ CoinTracking (Deutscher Anbieter, kompatibel mit Steuerformularen)
✅ Accointing (Einfache Integration mit Krypto-Börsen)
✅ Koinly (Erstellt direkt Steuerberichte für das Finanzamt)
Diese Programme helfen dabei, Transaktionen automatisch zu importieren, Gewinne zu berechnen und steuerpflichtige Beträge zu ermitteln.
5. Welche Unterlagen müssen beim Finanzamt eingereicht werden?
📌 Dokumentation aller Krypto-Transaktionen (Kauf- und Verkaufsnachweise)
📌 Angabe der Staking- und Lending-Erträge
📌 Jährliche Steuererklärung mit Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
💡 Tipp: Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine Steuerberatung für Kryptowährungen sinnvoll sein, um Strafen durch fehlerhafte Angaben zu vermeiden.